Versorgungssicherheit
MIT ERNEUERBAREN AUS DER KRISE
Wind und Solar liefern verlässlich Energie: Unabhängig von internationalen Märkten, dabei klimafreundlich und günstig. Brandenburg hat früh auf erneuerbare Energien gesetzt. Das Stromnetz in Brandenburg wird dabei kontinuierlich modernisiert und angepasst, die Technologien entwickeln sich weiter. Mittlerweile stammen zwei Drittel des Stroms, den wir in Brandenburg verbrauchen, aus erneuerbaren Quellen.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat tiefgreifende Auswirkungen auf die deutsche und europäische Energieversorgung. Der massive Anstieg der Gaspreise und die damit verknüpfte Vervielfachung des Großhandelspreises für Strom sind für alle Haushalte und Betriebe deutlich spürbar.
Die Energiewende hin zu mehr erneuerbaren Energien ist der nächste logische Schritt, sich aus der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu lösen. Die Erneuerbaren senken langfristig den Strompreis und sichern die Versorgung durch eine dezentrale Stromproduktion.
Mehr Tempo für Wind an Land
Das Land Brandenburg hat sich in der Energiestrategie 2040 zum Ziel gesetzt, seinen eigenen Strombedarf „ab 2030 bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu decken“. Die Windkraft ist dabei das Zugpferd der Energiewende und muss den größten Anteil tragen.
Die Bundesregierung sieht die Windenergie zudem als wichtigen Beitrag für die zuverlässige Stromversorgung seiner Bürgerinnen und Bürger. Dafür hat der Gesetzgeber außergewöhnlich viele Gesetze geändert und verabschiedet. Zentral hierbei war das Wind-an-Land-Gesetz im sogenannten Osterpaket. Es erhöht die Ausbauziele: Aktuell sind bundesweit 56 Gigawatt (2021) Leistung Windenergie installiert, 2030 soll es doppelt so viel sein. Zudem stellt es die Weichen für mehr Flächen und schnellere Genehmigungen.
„Wir verdreifachen die Geschwindigkeit beim Erneuerbaren-Ausbau – zu Wasser, zu Land und auf dem Dach“, erklärt Wirtschaftsminister Robert Habeck anlässlich der Gesetzesnovelle.
Neu ist, dass Erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse zugeschrieben wird. Das bedeutet, dass sie in Genehmigungsverfahren Vorrang vor vielen anderen öffentlichen Belangen bekommen. Der Gesetzgeber unterstreicht hiermit, den hohen Stellenwert der gesicherten unabhängigen Energieversorgung.
Die Bundesländer sind neu dazu verpflichtet einen Mindestanteil an Flächen für Windenergie auszuweisen. In Brandenburg sollen es bis Ende 2027 mindestens 1,8 Prozent sein. In den aktuellen Entwürfen liegt der Wert mit 1,7 Prozent noch darunter. Auch in unserer Planungsregion Havelland-Fläming reicht der Anteil mit 1,6 Prozent im neuesten Entwurf nicht zum Erreichen der Vorgabe.
Die bislang mitunter langwierigen Genehmigungsverfahren sollen zukünftig befristet werden. Die Verfahrensdauer vom Einrichten der Unterlagen bis hin zur Bewilligung darf dann nur noch 18 Monate dauern.
Ziel der Gesetzesänderungen und -novellen ist es, Deutschland durch den Ausbau der Erneuerbaren unabhängiger vom Import fossiler Energien zu machen. Der Windpark Reesdorf leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung und auch zum Erreichen der Klimaziele Brandenburgs und Deutschlands.