Zum Inhalt springen

Schallschutz

PRAKTISCH NICHT ZU HÖREN

Vor dem Bau berechnen wir genau, ob und wie weit die Windenergieanlagen zu hören sein werden. Für Wohngebiete in direkter Nachbarschaft gelten dabei strenge Grenzwerte – besonders für die Nachtstunden. Das Genehmigungsverfahren berücksichtigt auch den so genannten Infraschall.

Die größte Geräuschquelle bei Windenergieanlagen sind die Rotorblätter, die durch die Luft ziehen. Aber auch elektrische und mechanische Bauteile wie Getriebe und Generator verursachen Schall. Die Hersteller der Anlagen können über die unterschiedlichen Geräuschpegel ihrer Bauten sehr genau Auskunft geben, egal ob viel oder wenig Wind weht. Und da die Ausbreitung von Schall festen physikalischen Gesetzen folgt, können wir schon vor dem Bau der Windräder berechnen, wie weit sie zu hören sein werden.

Windenergieanlagen dürfen nur mit genügend Abstand zu umliegenden Wohngebäuden errichtet werden. Darauf haben wir schon bei der Wahl des Standorts im Windpark Reesdorf geachtet. Das nächstgelegene zusammenhängende Siedlungsgebiet ist die Waldgemeinde Borkheide mit einem Abstand von mehr als einem Kilometer. Borkwalde und Fichtenwalde liegen jeweils 2,7 Kilometer entfernt und Beelitz-Heilstätten hat sogar drei Kilometer Abstand zum nächsten geplanten Windenergiestandort.

Wir haben eine unabhängige, akkreditierte und von den Behörden anerkannte Gutachter-Firma damit beauftragt, die zu erwartenden Schallimmissionen zu ermitteln.

 

Wie werden Schallimmissionen berechnet?

Die Gutachter gehen bei ihren Berechnungen immer vom ungünstigsten Szenario aus, bei dem die Anlagen die meisten Geräusche verursachen. Das bedeutet:

  • Der Wind bläst gerade stark genug, um die Anlage bei nahezu voller Leistung anzutreiben (10 m/s).
  • Der Wind steht von der Anlage aus in Richtung der jeweiligen Wohngebäude (D.h., die Situation, wie wir sie auf der Schallausbreitungskarte sehen, geht davon aus, dass der Wind gleichzeitig aus allen Richtungen weht).
  • Die Geräuschimmissionen von umliegenden (beantragten und genehmigten) Windenergieanlagen werden komplett als Vorbelastung berücksichtigt – auch wenn diese Anlagen noch nicht gebaut sind.
  • Die Geräusche der Windräder werden weder durch Bäume noch durch Gebäude gedämpft.
  • Die Geräusche der Windräder werden nicht von anderen Geräuschen übertönt. Sei es nun Autobahnlärm, das Rauschen vorbeifahrender Züge oder Windgeräusche in den Baumkronen am Waldrand.

Die Gutachten berücksichtigen diese tatsächliche zusätzliche Dämpfung der Windradgeräusche nicht. Ihre Berechnungen tun so, als stünden Anlagen und Häuser in direkter Sichtbeziehung auf einem weiten, freien Feld.

Die Häuser in Borkheide liegen am nächsten zu den geplanten Anlagen. Durch die Lage an und in einem lockeren Kiefernforst werden die Bewohnerinnen und Bewohner dort die Anlagen „vor lauter Bäumen“ praktisch weder sehen noch hören können.

 

halbrundes Diagramm, was die Schallausbreitung einzelner Schallquellen gegenüberstellt.

Das werden Sie hören: Die Ergebnisse der Schallberechnungen

Auf dieser Basis kommen die Gutachter zu folgenden maximal denkbaren Schall-Belastungen:

  • Bei den betrachteten Immissionspunkten in den Wohngebieten liegen die errechneten Immissionen zwischen 35 und 42 dB(A) und damit unter der Grenze der zulässigen Richtwerte für Tagstunden und Nachtruhe.
  • In direkter Nähe zu den zwei Anlagen von NOTUS energy befinden sich Standorte für weitere Windenergieanlagen anderer Projektierer in einem fortgeschrittenen Planungsstadium. Auch sie werden bei der Schallberechnung berücksichtigt.
  • An einigen Stellen wird der Wert nachts um 1 dB(A) überschritten. Das liegt vor allem an den weiteren Windrädern, die in der Region ebenfalls geplant sind, bisher aber nicht gebaut wurden. Auch diese Anlagen haben wir in unseren Berechnungen berücksichtigt. Die beiden neuen Anlagen von NOTUS energy sind so leise, dass sie am Rand von Borkheide nicht einzeln zu hören sein werden. Darum ist diese Überschreitung zulässig. Die hier gültige Vorschrift, die TA Lärm, spricht hier vom „Irrelevanzkriterium“.
  • Nahe der geplanten Windenergieanlagen verläuft die Bahnstrecke 6118 von Berlin nach Dessau, auf der rund um die Uhr Züge unterwegs sind. Die Geräuschbelastung ist zwar nicht konstant, aber wesentlich höher als die der Windkraftanlagen. Weitere Schallquellen sind die Autobahn A 9 und der Truppenübungsplatz Lehnin.

Karte mit der berechneten Schallausbreitung von zwei Windrädern

So laut können Sie die Windenergieanlagen maximal hören: Schallausbreitung unter den ungünstigsten Bedingungen. Legende: rot=35 dB(A), schwarz=30 dB(A), blau=25 dB (A)

Infraschall: Die Sorge vor dem Ungehörten

Infraschall gehört zu den größten Sorgen der Bürgerinitiativen, die sich kritisch mit dem Bau von Windenergieanlagen auseinandersetzen.

Was ist Infraschall? Das lateinische „infra“ bedeutet „unterhalb“. „Infraschall“ nennt man also tiefe Töne unterhalb einer Frequenz von 20 Hertz (Hz). Dabei ist „Ton“ eigentlich das falsche Wort: Das menschliche Ohr nimmt diese Geräusche in der Regel nicht mehr wahr. Erst besonders starken Infraschall (der deutlich über dem liegt, was Windenergieanlagen emittieren) spüren wir als Brummen oder auch als Vibrieren von Gegenständen.

Das bedeutet: Alle Geräusche, die Sie von der Windenergieanlage hören, sind kein Infraschall!

Infraschall ist allgegenwärtig: Wind erzeugt ebenso Infraschall wie eine Meeresbrandung oder ein Gewitter. Zu künstlichen Quellen von Infraschall gehören Straßenverkehr, Klimaanlagen oder Pumpen. Auch die Züge auf der Bahnstrecke 6118 von Berlin nach Dessau sowie die Autos und LKWs auf der A 9 verursachen Infraschall.

Die meisten technischen Geräte erzeugen Geräusche in einem breiten Frequenzspektrum, also auch tieffrequenten Schall. Wie hoch der Infraschall-Anteil bei Windenergieanlagen ist und wie dieser sich in der Umgebung ausbreitet, ist gut erforscht.

Untersuchungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) haben gezeigt, dass schon in einer Entfernung von 150 Metern die Pegel deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle von Menschen liegen! Bei einem Abstand von 700 Metern konnten die Akustiker messtechnisch keinen Unterschied zwischen laufender und stillstehender Windenergieanlage mehr feststellen. Die Geräusche der Windenergieanlagen waren nicht mehr vom natürlich vorkommenden Infraschall des Windes zu unterscheiden (vgl. „Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen“, LUBW 2015).

Infraschall von Windenergieanlagen, so das Ergebnis vieler Studien, verursacht daher kein Risiko für unsere Gesundheit (vgl. „Lärmwirkungen von Infraschallimmissionen“, Umweltbundesamt 2020 und „Infrasound Does Not Explain Symptoms Related to Wind Turbines“, Prime Minister’s Office, Finland 2020). Berufsfahrer von PKW oder LKW sind dauerhaft wesentlich höheren Infraschallpegeln ausgesetzt, als sie von Windenergieanlagen ausgehen (siehe Grafik). Aber selbst bei Berufsfahrern sind keine gesundheitlichen Folgen oder Schäden durch Infraschall bekannt.

Infraschallquellen im Vergleich